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Sozialrecht

Ihr Ansprechpartner im Sozialrecht

Das Sozialrecht ist vielseitig. Als Fachanwaltskanzlei kümmern wir uns um die Menschen, die Probleme in ihrem Arbeitsverhältnis haben, kurz vor dem Renteneintritt stehen, mit Arbeitslosengeld Schwierigkeiten haben, gegen Mobbing kämpfen oder eine Schwerbehinderung haben. Die Unterstützung der Schutzbedürftigen ist unser Anliegen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Rechtsanwaltskanzlei, damit wir Sie im Sozialrecht unterstützen können. Gerne führen wir eine erste Beratung auch telefonisch oder als Video-Call durch.

Was ist das Sozialrecht?

Das Sozialrecht regelt das Recht auf Sozialleistungen und die Pflichten, die dabei erfüllt sein müssen. Dabei regelt das Sozialrecht sowohl die Voraussetzungen für die Gewährung eines Anspruchs als auch die Sanktionen bei Missbrauch der staatlichen Leistung. Zugleich thematisiert das Sozialrecht die Finanzierung der jeweiligen Leistungen. Sozialrechtliche Auseinandersetzungen kommen keineswegs selten vor. Häufige Konfliktparteien sind das Jobcenter, die Krankenkassen, das Arbeitsamt oder der Träger der Rentenversicherung. Aber auch die Pflegekassen und die Berufsgenossenschaften stehen nicht selten vor Gericht.

Das Sozialrecht möchte Nachteilsausgleich schaffen und unter anderem soziale Sicherheit bieten für diejenigen, die sich ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst erwirtschaften können. Krankengeld, Arbeitslosengeld und Rente sollen Sicherheit in Krisenzeiten bieten.

Welche Bereiche zählen zum Sozialrecht?

Das Sozialrecht ist ein vielseitiger Rechtsbereich. Eine prägnante Einteilung des Sozialrechts ist anhand der Kompetenzen sowie Funktionen möglich. Bei der Unterteilung anhand der Kompetenzen gibt es im Sozialrecht die Sozialversicherung, die Fürsorge und die Kriegsopferversorgung. Wenn man die Funktionsbereiche als Kriterium heranzieht, besteht das Sozialrecht aus sozialer Vorsorge, Entschädigung und Hilfe / Förderung. Heutzutage sind soziale Hilfe und Förderung von hoher Bedeutung. Wohngeld, Sozialhilfe oder Hartz IV / ALG II sind Beispiele für diesen Bereich.

Was ist der Sonderkündigungsschutz?

Das Sozialrecht kümmert sich um alle Bürger, die besondere Hilfe benötigen. In Deutschland regelt der Sonderkündigungsschutz bereits, dass das Arbeitsverhältnis in bestimmten Formen nicht kündbar ist. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass besonders schutzbedürftige Personengruppen hilfsbedürftig werden. Der besondere Kündigungsschutz kommt ihnen beispielsweise zugute, wenn sie eine Schwerbehinderung haben, Mitglied im Betriebsrat, schwanger oder als betrieblicher Datenschutzbeauftragter tätig sind.

Was ist bei einer Schwerbehinderung wichtig?

Schwerbehinderte Arbeitnehmer bekommen vom Gesetzgeber verschiedene Vorteile, um deren Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Dies zeigt sich beispielsweise in einem besonderen Kündigungsschutz, bei welchem zwingend das Inklusionsamt/ Integrationsamt zu beteiligen ist. Zudem gibt es für schwerbehinderte Arbeitnehmer ein betriebliches Eingliederungsmanagement, das in § 167 SGB IX festgelegt ist. Im Rahmen dieser Eingliederung wird zusammen mit dem Arbeitgeber geprüft, inwiefern Arbeitsunfähigkeit überwunden oder in Zukunft vermieden werden kann, um den Arbeitsplatz zu erhalten.

Welche Probleme gibt es mit dem Jobcenter?

Häufige Streitfälle betreffen im Sozialrecht den Arbeitnehmer und das Jobcenter. Bei Pflichtverstößen im Zusammenhang mit ALG II drohen durch das zuständige Jobcenter verschiedene Sanktionen. Dies kann zu einer Kürzung oder Streichung der Hartz IV-Bezüge führen. Allerdings bestehen hohe Hürden, diese Beträge für die Grundsicherung zu kürzen, sodass eine Kontaktaufnahme zum spezialisierten Rechtsanwalt immer empfehlenswert ist.

Wann gibt es Krankengeld?

Bei einer längeren Krankheit des Arbeitnehmers endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in der Regel nach sechs Wochen. Im Anschluss übernimmt die Krankenkasse und zahlt ab einem Zeitpunkt von sechs Wochen das Krankengeld, um den Lebensunterhalt weiter zu bestreiten. Achtung, auch das Krankengeld muss beantragt werden. Dazu muss die Ausfertigung der Krankmeldung für die Krankenkasse auch unbedingt der Krankenkasse weitergeleitet werden. Wenn Krankengeld und Krankentagegeld nicht gezahlt werden, können Sie mit einem Rechtsanwalt dagegen vorgehen. Die Ablehnung von Krankengeld durch die Krankenkasse kann in einem Widerspruchsbescheid enden. Gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt legen Sie zunächst in einem Schreiben sachlich dar, warum Sie einen Anspruch auf Krankengeld haben. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn es um die Aussteuerung geht. Dabei handelt es sich um die Beendigung der Zahlung von Krankengeld durch Zeitablauf. Im Sozialrecht stehen Ihnen dann jedoch ggf. neue Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld zu.

Was ist die Beratungshilfe?

Bei der Beratungshilfe handelt es sich um die zielgerichtete Unterstützung für einen Empfänger von Sozialleistungen wie beispielsweise Rente, Hartz IV oder Arbeitslosengeld. Wer gegen einen ablehnenden Bescheid vorgehen möchte, kann Widerspruch einlegen. Allerdings können sich viele Menschen keinen Rechtsbeistand leisten. Zwar können Sie den Widerspruch aufgrund fehlenden Anwaltszwangs selbst erheben. Die Erfolgsaussichten sind jedoch besser, wenn Sie auf fachliche Expertise zurückgreifen. Durch die Beantragung der sogenannten Beratungshilfe bei Ihrem örtlich zuständigen Amtsgericht bekommen Sie finanzielle Unterstützung. Die Staatskasse übernimmt den Großteil der Kosten, der Empfänger des Beratungshilfescheines zahlt für die Beratung lediglich einen Eigenanteil von 15,- €.

Unsere Anwaltskanzlei weist umfassende Erfahrung im Sozial- und Arbeitsrecht auf. Dabei kämpfen wir leidenschaftlich für die Schutzbedürftigen, die unsere fachliche Expertise und Hilfe brauchen. Wenn Sie kompetente Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie jetzt eine erste Beratung!

Das Sozialrecht begleitet uns ein Leben lang und sogar darüber hinaus.
Vom Kindergeld bis zur Pflegeleistung kann alles problematisch sein.

Wir unterstützen Sie in schwierigen Zeiten:

  • Arbeitslosengeld (ALG I)
  • Hartz IV (ALG II)
  • Existenzgründung und Gründungszuschuss
  • Grad der Behinderung (GdB)
  • Grundsicherung für Rentner
  • Krankengeld von der Krankenkasse
  • Minderleistungsausgleich für Arbeitgeber
  • Pflegegeld
  • Rente
  • Sanktionen
  • Schwerbehinderung
  • Sperrzeiten
  • Unfallversicherungsrecht
  • Verletztengeld
  • etc.