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gepostet am: 27.03.2020

Kurzarbeitergeld

Aufgrund des COVID 19 ist neben dem sozialen Zusammenleben, auch die Wirtschaft durch strenge Vorgaben der Regierung auf ein Minimum beschränkt worden. Um die finanziellen Folgen hiervon abzufedern wurden die gesetzlichen Regelungen zum Kurzarbeitergeld angepasst.


Voraussetzungen

  • Bei Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls im Betrieb, durch die Corona Krise soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert werden, um so Kündigungen zu vermeiden. Es reicht nunmehr aus, dass 10 % der beschäftigten Arbeitnehmer im Unternehmen von Arbeitsausfall betroffen sind (bisher war 1/3 der Arbeitnehmer notwendig).

WICHTIG!!

Zu den betroffenen Arbeitnehmern zählen dabei alle, die tatsächlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsleistungen erbringen – somit z.B. auch Leiharbeiter – aber gerade keine Mini-Jobber!

  • Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss eine Reduzierung der Arbeitszeit vereinbart werden, dann kann der Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit anmelden. Die Anmeldung ist auch nur für einen Teil des Betriebs möglich. Der Arbeitsausfall kann bis zu 100 % – also Kurzarbeit „Null“ betragen.


Folgen

Wird im Betrieb Kurzarbeit angeordnet, erhält der kinderlose Arbeitnehmer 60 %; der mit Kindern 67 % vom ausgefallenen Nettolohn. Die Sozialversicherungsbeiträge für das Kurzarbeitergeld werden vom Arbeitgeber übernommen, die er von der Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommt.

Nebentätigkeiten werden auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, wenn sie nach Anordnung der Kurzarbeit aufgenommen wurden.

Sollte es doch zu einer Kündigung kommen, hat der Bezug von Kurzarbeitergeld idR keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.

Kurzarbeitszeiten gelten als Beschäftigungszeiten und werden rentenrechtlich berücksichtigt, hier kommt es allerdings auf Grund der Verringerung der Beiträge zu Einbußen.

Letztlich kann Kurzarbeit dazu beitragen, Kündigungen zu vermeiden. Der Arbeitgeber kann nach der Krise auf seinen bewähren Mitarbeiter bauen, wenn der Arbeitsanfall sich wieder erhöht.

Wir bieten Ihnen bei Fragen zu diesem Thema kurzfristig eine umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung. Dies gilt auch bei sämtlichen weiteren arbeits- und sozialrechtlichen Themen durch die Corona Krise. Bitte beachten Sie insoweit auch unser Notfall-Telefon.